Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 10. September 2008 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
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