Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 2 UF 204/10
In der Familiensache
- Betroffene -
Weitere Beteiligte:
Mutter:
sonstige Beteiligte:
Vater:
1)
Großmutter und Beschwerdeführerin:
2)
wegen elterlicher Sorge
erlässt das Oberlandesgericht Bamberg -2. Zivilsenat - Familiensenat- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxx, den Richter am Oberlandesgericht xxx und die Richterin am Oberlandesgericht xxx am 05.01.2011 folgenden
Beschluss
1. Die Beschwerde der Beteiligten K. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 9.7.2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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