Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 24. März 2016 -
Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für die Beschwerdeinstanz wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz: bis 500 EUR.
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