I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osnabrück vom 16.04.2018 (
II. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Ordnungsmittelantrag des Antragstellers und zur Entscheidung über die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten an das Amtsgericht - Familiengericht - Osnabrück zurückverwiesen.
III. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
IV. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 500 EUR festgesetzt.
V. Der Kindesmutter wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin ... bewilligt. Monatliche Raten werden nicht festgesetzt.
I.
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