In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag der Kindesmutter auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes vom 02.08.2018 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Kindesmutter zu tragen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 500 €.
I.
Die Beteiligten haben im Termin vom 12.06.2018 vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main im Verfahren
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