Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 21.12.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 10.12.2014, Az.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde vom 21.12.2014 gegen einen Beschluss des Familiengerichts vom 10.12.2014, mit dem ihre Erinnerung gegen den am 30.09.2014 korrigierten Kostenansatz des Familiengerichts zu ihren Lasten über € 1.305,00 zurückgewiesen worden war.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|