Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Singen vom 15.07.2019 abgeändert und in Ziffer 1 bis 3 des Tenors wie folgt neu gefasst:
Die Anträge der Antragstellerin werden abgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.751 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind Ausgleichsansprüche nach der Scheidung.
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