Der Antrag des Betroffenen auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der im Jahre 1952 geborene Betroffene steht unter umfassender Betreuung. Er leidet infolge jahrzehntelangen Alkoholkonsums unter einem anamnestischen Syndrom bei Alkoholmissbrauch ("Korsakow-Syndrom"), unter psychotischen Störungen und unter alkoholabhängigkeitsbedingten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Er hatte bereits mehrere Alkoholentzugsdelirien, zuletzt im Juli 2013.
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