Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 14. März 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Der 55jährige Betroffene leidet seit vielen Jahren unter einer schweren Alkoholkrankheit, wegen der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Im Mai 2017 wurde für ihn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern eingerichtet.
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