1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Das Verfahren wird zur neuen Entscheidung über den Ordnungsgeldantrag des Beteiligten zu 2 und zur Entscheidung über die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten an das Amtsgericht - Familiengericht - Gießen zurückverwiesen.
4. Der Beschwerdewert wird auf 500,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerdeführerin und der Beteiligte zu 2 sind die Eltern des betroffenen Kindes. Sie haben in einem Umgangsverfahren eine Umgangsvereinbarung geschlossen. Das Familiengericht hat sie protokolliert, mit im Termin gefasstem Beschluss genehmigt und darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden könne.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|