I. Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - vom 28. April 2016 - 181 F 17420/11 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Antrag der Beteiligten zu 2. vom 26. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Vollstreckungsverfahrens im Verhältnis der Beteiligten zu 1. und zu 2. nach einem Wert von 300 € gegeneinander aufgehoben.
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