Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 20.11.2007 (AZ. 20 F 190/06) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.000,- EUR festgesetzt..
I.
Die Antragsgegnerin nimmt den Antragsteller im Wege des Scheidungsverbundverfahrens auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in Anspruch.
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