Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 12.10.2016 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 1.638,00 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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