Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.10.2019 -
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang zu den Hinweisen des Senats Stellung zu nehmen.
I.
Der Senat beabsichtigt, nach § 68 Abs. 3 FamFG im schriftlichen Verfahren über die Beschwerde des Antragsgegners zu entscheiden, weil bereits in erster Instanz eine mündliche Erörterung stattgefunden hat und von der erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.
II.
Die nach den §§ 58 ff. FamFG statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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