OLG Brandenburg - Beschluss vom 22.08.2017
9 WF 187/17
Normen:
BGB § 1605 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 346
Vorinstanzen:
AG Königs Wusterhausen, vom 12.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 241/17

Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten auf Auskunft über die Einkünfte des anderen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 1 BGB

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2017 - Aktenzeichen 9 WF 187/17

DRsp Nr. 2018/3851

Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten auf Auskunft über die Einkünfte des anderen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 1 BGB

Ist ein Ehegatte von einer Eigentumswohnung, deren Wohnvorteil in einem Unterhalts Vergleich berücksichtigt worden ist, in ein erworbenes Einfamilienhaus umgezogen, so stellt dies einen Grund für ein Auskunftsverlangen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist gemäß § 1605 Abs. 2 BGB dar.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20. Juli 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 12. Juli 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in ... bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1605 Abs. 2;

Gründe:

Die gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde ist begründet. Das Amtsgericht hat unzutreffend die begehrte Verfahrenskostenhilfe, insoweit betreffend der Auskunftsstufe, den Erfolg versagt.