SchlHOLG - Urteil vom 29.12.2003
15 UF 198/02
Normen:
BGB § 1615l Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 975

Voraussetzungen des Betreuungsunterhalts für die Mutter eines nichtehelichen Kindes

SchlHOLG, Urteil vom 29.12.2003 - Aktenzeichen 15 UF 198/02

DRsp Nr. 2004/19919

Voraussetzungen des Betreuungsunterhalts für die Mutter eines nichtehelichen Kindes

1. Ein Unterhaltsanspruch über die in § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB bezeichnete Zeit von acht Wochen nach der Geburt des Kindes hinaus besteht nur bei Unzumutbarkeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit aus kindbezogenen Gründen. Solche sind gegeben, wenn die psychisch kranke Mutter mit einer Ganztagstätigkeit überfordert wäre und dies Auswirkungen auf die Betreuung des Kindes hätte. 2. Der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes besteht bei kindbezogenen Gründen auch über die Zeitraum von drei Jahren hinaus, wobei eine Befristung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes als angemessen erscheint.

Normenkette:

BGB § 1615l Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 975