OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2003 - Aktenzeichen 2 UF 35/03
DRsp Nr. 2004/19776
Voraussetzungen des Elternunterhalts
Dass die Mutter der unterhaltsverpflichteten Tochter geäußert hat, sie habe keine Tochter mehr und auch keinen Kontakt zu ihr gepflegt hat, reicht für sich genommen noch nicht aus, den Anspruch auf Elternunterhalt wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung auszuschließen.