OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.09.2003
2 UF 35/03
Normen:
BGB § 1611 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 971

Voraussetzungen des Elternunterhalts

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2003 - Aktenzeichen 2 UF 35/03

DRsp Nr. 2004/19776

Voraussetzungen des Elternunterhalts

Dass die Mutter der unterhaltsverpflichteten Tochter geäußert hat, sie habe keine Tochter mehr und auch keinen Kontakt zu ihr gepflegt hat, reicht für sich genommen noch nicht aus, den Anspruch auf Elternunterhalt wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung auszuschließen.

Normenkette:

BGB § 1611 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 971