1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 25. August 2020 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 06. August 2020 aufgehoben.
Der Kostenfestsetzungsantrag der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 25. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 1.200 €.
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