Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern
OLG München, Urteil vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 25 U 5607/95
DRsp Nr. 1997/5584
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern
1. Für die Bejahung des Feststellungsinteresses im Sinne von § 256 Abs. 1ZPO genügt die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden (BGH NJW 1991, 2707). Ob der Schadenseintritt wahrscheinlich ist, ist dagegen Voraussetzung für die Begründetheit der Klage. An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH VersR 1991, 779). Es genügt, daß spätere Schadensfolgen ernsthaft in Betracht kommen können (BGH FamRZ 1972, 90)
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