1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin (Klin) ist die Mutter von A (geb... 08.1994), B (geb. ... 09.1996), C (geb. ... 11.1998), D (geb. ... 05.2001), E (geb. ... 09.2003) und F (geb. ... 11.2005).
Die Klin bewohnte zusammen mit ihrem Ehemann und den sechs Kindern eine den Eheleuten im Erbbaurecht gehörende ca. 260 m2 große Wohnung im Anwesen O. Der Ehemann der Klin wurde von der ARGE Grundsicherung mit Schreiben vom 23.11.2005 aufgefordert, binnen 6 Monaten für eine Senkung der Wohnkosten zu sorgen, anderenfalls diese nicht mehr voll übernommen werden könnten.
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