Voraussetzungen des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2003 - Aktenzeichen 10 WF 131/03
DRsp Nr. 2004/15191
Voraussetzungen des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
»Begehrt ein Ehegatte nach der Scheidung nachehelichen Aufstockungsunterhalt, muss er darlegen, dass ab Rechtskraft der Scheidung ein Unterhaltsanspruch durchgängig gegeben war.«