Unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers im Übrigen wird der am 03.09.2019 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin -
Unter Abweisung des Antrags im Übrigen wird der Antragsteller verpflichtet, an die Antragsgegnerin nachfolgend genannten Ehegattenunterhalt jeweils zum Ersten des Monats im Voraus zu zahlen:
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