1. Der Vater hat das Recht, mit seiner Tochter A... G..., geboren am ....2.2012, wie folgt zusammen zu sein:
a) an jedem Freitag einer geraden Kalenderwoche, 14:30 Uhr, bis zum darauffolgenden Montag, 8:00 Uhr, beginnend mit dem Wochenende 26./29.1.2018, endend am Wochenende 29. 6./2.7.2018,
b) an jedem Freitag einer geraden Kalenderwoche ab Schulschluss bzw. wenn das Kind die Schule nicht besucht, ab 14:30 Uhr, bis zum darauffolgenden Montag zum Schulbeginn bzw. wenn das Kind die Schule nicht besucht, bis 8:00 Uhr, beginnend mit dem Wochenende 24./27.8.2018,
c) an den Zweitfeiertagen von Weihnachten und Pfingsten von 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr,
d) in den Osterferien des Landes Brandenburg von Oster Montag, 10:00 Uhr, bis zum darauffolgenden Sonntag, 10:00 Uhr,
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