OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.10.2020
1 UF 170/20
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRB 2021, 102
FamRZ 2021, 359

Voraussetzungen des Umgangsrechts eines sieben Hunde haltenden Vaters mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.10.2020 - Aktenzeichen 1 UF 170/20

DRsp Nr. 2021/3483

Voraussetzungen des Umgangsrechts eines sieben Hunde haltenden Vaters mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind

Orientierungssatz Begehrt ein Vater, der mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt, ein Umgangsrecht mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind, dürfen diese Umgangskontakte in Gegenwart eines oder mehrerer Hunde nicht unbeaufsichtigt sein. Die grundsätzliche Abwesenheit der Hunde ist dagegen nicht erforderlich.

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 10. Juli 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. Juli 2020 wird dieser dahin abgeändert, dass es auf Seite 3 in Absatz 2 des Tenors heißt:

„Dem Vater wird aufgegeben sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nicht unbeaufsichtigt sein wird.“

Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen der angegriffenen Entscheidung.