I. Auf die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 10. Juli 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. Juli 2020 wird dieser dahin abgeändert, dass es auf Seite 3 in Absatz 2 des Tenors heißt:
„Dem Vater wird aufgegeben sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nicht unbeaufsichtigt sein wird.“
Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen der angegriffenen Entscheidung.
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