OLG Celle - Beschluss vom 11.02.2003
15 WF 20/03
Normen:
ZPO § 645 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1475

Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 15 WF 20/03

DRsp Nr. 2005/14333

Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens

»Das vereinfachte Verfahren ist insgesamt unzulässig, wenn durch das Jugendamt als Beistand laufender und rückständiger Unterhalt für Zeiträume geltend gemacht wird, in denen das unterhaltsberechtigte Kind noch mit dem in Anspruch genommenen Elternteil in einem Haushalt gelebt hat.«

Normenkette:

ZPO § 645 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 1475