OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 15 WF 20/03
DRsp Nr. 2005/14333
Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens
»Das vereinfachte Verfahren ist insgesamt unzulässig, wenn durch das Jugendamt als Beistand laufender und rückständiger Unterhalt für Zeiträume geltend gemacht wird, in denen das unterhaltsberechtigte Kind noch mit dem in Anspruch genommenen Elternteil in einem Haushalt gelebt hat.«