Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs durch Beitragsentrichtung
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 14 UF 16/02
DRsp Nr. 2004/15002
Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs durch Beitragsentrichtung
Bei insgesamt sehr günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen des Ausgleichsverpflichteten ist es zumutbar, eine zu erbringende Beitragszahlung von etwa 19.000 EUR in monatlichen Raten von 1.500 EUR zu erbringen.