BGH - Versäumnisurteil vom 30.07.2008
XII ZR 126/06
Normen:
BGB § 1573 § 1578 § 1606 ;
Fundstellen:
BGHReport 2009, 7
FamRB 2008, 361
FamRZ 2008, 2104
FamRZ 2009, 410
FuR 2008, 597
MDR 2009, 332
NJW 2008, 3635
Vorinstanzen:
OLG Koblenz, vom 25.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 UF 655/05
AG Bingen, vom 12.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 221/05

Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der anteiligen Haftung und Anrechnung fiktiven Einkommens bei den Eltern

BGH, Versäumnisurteil vom 30.07.2008 - Aktenzeichen XII ZR 126/06

DRsp Nr. 2008/18728

Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der anteiligen Haftung und Anrechnung fiktiven Einkommens bei den Eltern

»a) Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB.b) Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.«

Normenkette:

BGB § 1573 § 1578 § 1606 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3. August 1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geboren am 10. Mai 1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9. Februar 1998 rechtskräftig geschieden.

Der Kläger (geboren am 26. August 1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungsstufe A 15). Er war nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in zweiter Ehe verheiratet. Die Beklagte (geboren am 21. Mai 1949) ist promovierte Pädagogin und hat zusätzlich eine Prüfung zur Heilpraktikerin abgelegt. Von 1982 bis 1987 unterhielt sie eine Praxis für psychosoziale und pädagogische Betreuung. Seit der Geburt der gemeinsamen Kinder ist sie nicht mehr erwerbstätig.