Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 22. Juni 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
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