BayObLG - Beschluß vom 16.11.1999
1Z BR 115/99
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZAR 2000, 39
Vorinstanzen:
LG Deggendorf, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 200/98
AG Viechtach, - Vorinstanzaktenzeichen XVI 8/98

Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

BayObLG, Beschluß vom 16.11.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 115/99

DRsp Nr. 2000/1812

Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

»Zu den Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption, insbesondere zum Eltern-Kind-Verhältnis zwischen einem 50-jährigen ledigen, kinderlosen Deutschen und einem 25-jährigen Staatsangehörigen des Staates Bangladesch, der ohne Asylrecht und Aufenthaltsduldung bei dem Deutschen gegen Kost und Logis Hausmeisterdienste versieht.«

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der 1948 geborene Beteiligte zu 1 ist deutscher Staatsangehöriger, ledig und kinderlos. Er ist Eigentümer eines Hauses, in dessen Erdgeschoß und Untergeschoß sich je ein Lokal befindet. Im 1. Stock befinden sich eine Wohnung des Beteiligten zu 1 sowie drei Zimmer, die von ihm vermietet werden und früher von Asylbewerbern bewohnt wurden. Zum andern unterhält der Beteiligte zu 1 einen Wohnsitz im Haus seiner Eltern, wo er sich drei Tage in der Woche aufhält. Der Beteiligte zu 1 betätigt sich als Busfahrer; die beiden Lokale hat er verpachtet.