Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Familiengericht - vom 14.12.2018 geändert.
Die Beteiligten zu 1) und 2) werden von der Beteiligten zu 3) als Kinder angenommen. Die Wirkungen der Annahme richten sich nach § 1770 BGB.
Die Beteiligten zu 1) und 2) erhalten als Geburtsnamen den Familiennamen "F ...". Der Beteiligte zu 1) stellt seinen bisherigen Familiennamen voran, sein Name lautet damit künftig "B ...-F ...". Der Beteiligte zu 2) fügt seinen bisherigen Familiennamen an, sein Name lautet damit künftig:
"F ...-D ...".
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Beteiligte zu 3) zu 50% und die Beteiligten zu 1) und 2) zu je 25%.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 135.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten erstreben die Volljährigenadoption der Beteiligten zu 1) und 2) durch die Beteiligte zu 3).
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