I. Für die Betroffene besteht seit dem 15.3.1989 Pflegschaft mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmung und Zuführung zur ärztlichen Behandlung. Zunächst war eine Rechtsanwältin als Pflegerin bestellt. Diese wurde im Oktober 1991 auf ihren Antrag hin entlassen. An ihrer Stelle wurde ein Bekannter der Betroffenen zum Pfleger bestellt. Mit Beschluß vom 28.5.1993 entließ das Amtsgericht diesen Bekannten und bestellte die jetzige Betreuerin.
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