Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller (§§ 81, 84 FamFG).
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 1.000 € (§§ 49 Abs. 1 1. Alt., 41 FamGKG.
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