1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 11. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt (§ 84 FamFG).
3. Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 1.000 € (§§ 49 Abs. 1 1. Alt., 41, 40 FamGKG)
I.
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