OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.05.2002
1 UF 200/01
Normen:
ZGB-Türkei Art. 129, 134 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1483

Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 1 UF 200/01

DRsp Nr. 2004/9007

Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

»1. Bei alleinigem Verschulden des scheidungswilligen Ehegatten am Scheitern der Ehe ist eine Scheidung nach türkischem Recht nicht möglich. 2. Bei überwiegendem Verschulden des scheidungswilligen Ehegatten am Scheitern der Ehe kann gegen den Einspruch des anderen Ehegatten die Ehe nur ausnahmsweise geschieden werden. «

Normenkette:

ZGB-Türkei Art. 129, 134 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1483