OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.05.2002 1 UF 200/01
Normen:
ZGB-Türkei Art. 129, 134 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1483
Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 1 UF 200/01
DRsp Nr. 2004/9007
Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht
»1. Bei alleinigem Verschulden des scheidungswilligen Ehegatten am Scheitern der Ehe ist eine Scheidung nach türkischem Recht nicht möglich. 2. Bei überwiegendem Verschulden des scheidungswilligen Ehegatten am Scheitern der Ehe kann gegen den Einspruch des anderen Ehegatten die Ehe nur ausnahmsweise geschieden werden. «