SchlHOLG - Beschluss vom 27.03.2003
2 W 10/03
Normen:
PsychKG § 7 ; FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1499
OLGReport-Schleswig 2003, 360
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 17.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 570/02
AG Oldenburg i. H. - 20 XIV 492/02 L,

Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

SchlHOLG, Beschluss vom 27.03.2003 - Aktenzeichen 2 W 10/03

DRsp Nr. 2003/15140

Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

»Die für eine Unterbringung erforderliche erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen oder der Rechtsgüte anderer lässt sich nicht mit dem bloßen Hinweis auf die "Gefahr von Fehlhandlungen" begründen. Andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwendung sind von Amts wegen zu ermitteln.«

Normenkette:

PsychKG § 7 ; FGG § 12 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Betroffene wurde am 12.11.2002 in die Fachklinik H. aufgenommen. Dem lag ein Gutachten der Amtsärztin mit folgendem Wortlaut zugrunde:

"Verdachtsdiagnose: akute Psychose

Vorgeschichte: am 7.11.02 statt nach X (zuhause) mit dem Flugzeug ab HH (r) Amsterdam (r) Tel Aviv (r) Amsterdam am 11.11. den Vater in X angerufen, er möge ihn aus Amsterdam abholen, "er sei vom Satan besessen'. Nachmittags Anruf aus Arnheim von Taxi beim Vater wegen Geldmangel, Vater wollte den Sohn mit dem Taxi nach Hause fahren lassen, darauf entschwand der Sohn. Schwester holte den Bruder nach Anruf der Polizei aus Arnheim (NL) ab THC-Cannabis-Dauerkonsument, Freitod der (?) vor 4 Jahren von Sohn miterlebt "ohne Trauer" verarbeitet

Befund: kein Realitätsbezug, keine zeitliche Orientierung zu o.a. Ereignissen

Denkzerfahren, Wahnideen wurden geäußert ("er sei jetzt Jesus')