BayObLG - Beschluß vom 07.12.1999
1Z BR 166/98
Normen:
BGB § 1632 ;
Vorinstanzen:
LG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 714/96
AG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen X 31/95

Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

BayObLG, Beschluß vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 166/98

DRsp Nr. 2000/1875

Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

»Zu den Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil das Kind in seinen Haushalt zurückführen will.«

Normenkette:

BGB § 1632 ;

Gründe

I.

Die jetzt 10-jährige M. verlor im Alter von 3 Monaten ihre Mutter. Ihr Vater war (und ist) berufstätig; er konnte daher M. und ihre drei Geschwister, die damals eineinhalb, drei und fast sechs Jahre alt waren, auch mit Hilfe seiner Schwiegermutter nicht selbst betreuen. Am 13.9.1989 kamen die vier Kinder daher in die Pflege der Beteiligten zu 2 und 3, M. in Vollzeitpflege, ihre Geschwister in Tages- bzw. in Wochenpflege.

Am 3.6.1994 hat der Beteiligte zu 1 wieder geheiratet. Schon nachdem er seine jetzige Ehefrau kennengelernt hatte, etwa im März/April 1994, teilte er dem Jugendamt und den Beteiligten zu 2 und 3 mit, daß er seine Kinder wieder zu sich nehmen wolle. Mit Hilfe des Jugendamts einigten sich die Beteiligten darauf, die Rückführung von M. mit regelmäßigen Besuchen im väterlichen Haushalt vorzubereiten, die im Mai/Juni 1994 begannen. Die drei Geschwister von M. kehrten am 21.5.1994 in den väterlichen Haushalt zurück.