Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Krefeld vom 21.02.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1. und 2.auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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