OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.07.2014
II-7 UF 78/14
Normen:
BGB § 1767; BGB § 1772;
Fundstellen:
FamRB 2015, 178
FamRZ 2014, 1796
Vorinstanzen:
AG Krefeld, vom 21.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 64 F 416/13

Voraussetzungen einer Volladoption eines Volljährigen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2014 - Aktenzeichen II-7 UF 78/14

DRsp Nr. 2014/17374

Voraussetzungen einer Volladoption eines Volljährigen

Eine sog. Volladoption eines Volljährigen, nämlich die Annahme als Kind mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption kommt nur ausnahmsweise in Betracht und setzt insbesondere voraus, dass überwiegende Interessen der leiblichen Eltern des Anzunehmenden nicht entgegen stehen. Hierfür kann insbesondere ausschlaggebend sein, dass der leibliche Vater bisher den Barunterhalt des Anzunehmenden sichergestellt hat und der Antrag erst gestellt wurde, nachdem er aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr leistungsfähig war.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Krefeld vom 21.02.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1. und 2.auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1767; BGB § 1772;

Gründe

I.