OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.08.2018
8 UF 121/18
Normen:
BGB § 1686; GVG § 17;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 362
FuR 2019, 157
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 17.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 66 F 1133/17

Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des unterhaltsverpflichteten Elternteils über die Vermögensverhältnisse des Kindes

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.08.2018 - Aktenzeichen 8 UF 121/18

DRsp Nr. 2018/15703

Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des unterhaltsverpflichteten Elternteils über die Vermögensverhältnisse des Kindes

Orientierungssätze: 1. Begehrt ein Elternteil ausdrücklich, ein Verfahren auf Auskunftserteilung nach § 1686 BGB durchführen zu wollen, genügt für die Zulässigkeit des hierauf gerichteten Antrages, wenn Tatsachen mitgeteilt werden, die diesen Anspruch dem Grunde nach ergeben. 2. Dieser Anspruch ist nicht darauf gerichtet, Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Kindes zu erlangen. Das Gericht ist aber infolge der Zulässigkeit des Antrages verpflichtet zu prüfen, ob die festgestellten Tatsachen die begehrte Rechtsfolge aufgrund einer anderen Tatbestandsgrundlage ergeben.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 15.06.2018 gegen den auf den 17.05.2018 datierten, am 22.05.2018 auf die dortige Geschäftsstelle gelangten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hanau, Az. 66 F 1133/17, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Beschwerdewert: € 3.000,00

Normenkette:

BGB § 1686; GVG § 17;

Gründe

I.