I. Die Parteien streiten um den Versorgungsausgleich nach der Scheidung ihrer am 5. August 1950 geschlossenen Ehe. Der Scheidungsantrag des am 9. Januar 1910 geborenen Ehemannes (Antragsteller) wurde der am 18. März 1920 geborenen Ehefrau (Antragsgegnerin) am 27. Oktober 1982 zugestellt.
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