Die Parteien, die zuvor schon zwei Jahre zusammengelebt hatten, haben im Mai 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Etwa drei Monate später haben sie sich getrennt. Der Kläger, der aufgrund einer Aids-Erkrankung nicht in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, verlangt von dem erwerbstätigen Beklagten im Rahmen einer Stufenklage Auskunft und - zunächst unbezifferten - Unterhalt. Seinen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hat das Familiengericht mit Beschluß vom 5.11.2002 abgelehnt. Die dagegen gerichtete statthafte und auch in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde, der vom Familiengericht nicht abgeholfen worden ist, hat Erfolg. Entgegen der Annahme des Familiengerichts bietet die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114 ZPO.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|