OLG Celle - Beschluss vom 19.06.2013
17 UF 3/13
Normen:
BGB § 1772;
Fundstellen:
FamFR 2013, 431
FamRZ 2014, 579

Voraussetzungen für Annahme Volljähriger nach den Vorschriften über die Annahme Minderjähriger

OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 17 UF 3/13

DRsp Nr. 2013/18602

Voraussetzungen für Annahme Volljähriger nach den Vorschriften über die Annahme Minderjähriger

1. Das mögliche Interesse eines leiblichen Elternteils an der Aufrechterhaltung des Verwandtschaftsverhältnisses muss bei der Prüfung der sittlichen Rechtfertigung der Annahme Volljähriger nach den Vorschriften der Annahme Minderjähriger berücksichtigt und gegen die Gesichtspunkte und Belange abgewogen werden, die für die angestrebte Volladoption sprechen. 2. Dem Ausspruch einer Volladoption stehen die wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen zwischen dem Anzunehmenden und seiner leiblichen Mutter entgegen. 3. Für den Ausspruch der Volladoption streiten Gesichtspunkte einer weiteren ungestörten Entwicklung des Anzunehmenden.

Der Senat weist gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde im schriftlichen Verfahren zurückzuweisen.

Der Senat wird nicht vor dem 4. Juli 2013 in der Sache entscheiden.

Normenkette:

BGB § 1772;

Gründe: