Voraussetzungen für das Ergehen eines Anerkenntnisurteils
OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2002 - Aktenzeichen 16 UF 512/01
DRsp Nr. 2002/5969
Voraussetzungen für das Ergehen eines Anerkenntnisurteils
»1. Anerkennt der (in der Vorinstanz erfolgreiche) Kläger / Rechtsmittel beklagte den Rechtsmittelantrag des Beklagten / Rechtsmittelklägers, so kann gegen ihn ein Anerkenntnisurteil ergehen.2. In diesem Fall kommt die entsprechende Anwendung des § 93ZPO in Betracht, wenn ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt und der Rechtsmittelbeklagte zur Einlegung des Rechtsmittels keinen Anlass gegeben hat (etwa durch Erklärung des Verzichts auf seine Rechte aus dem Titel, soweit er angefochten werden soll).«