Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier: bei Betreuung eines behinderten Kindes)
KG, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 19 UF 3553/99
DRsp Nr. 2003/16191
Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier: bei Betreuung eines behinderten Kindes)
Zur Anwendung des § 1568 Abs. 1BGB (Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe) im Falle der Betreuungsbedürftigkeit eines schwerbehinderten gemeinsamen Kindes:- Voraussetzungen der Kinderschutzklausel (1. Alt.);- Voraussetzungen der Ehegattenschutzklausel (2. Alt.);- keine Anwendung der Härteklausel zum Schutz des betreuenden Ehegatten vor etwaigen Nachteilen beim Versorgungsausgleich.