KG - Urteil vom 29.08.2000
19 UF 3553/99
Normen:
BGB § 1568 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)365a-c
NJW-RR 2001, 1658

Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier: bei Betreuung eines behinderten Kindes)

KG, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 19 UF 3553/99

DRsp Nr. 2003/16191

Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier: bei Betreuung eines behinderten Kindes)

Zur Anwendung des § 1568 Abs. 1 BGB (Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe) im Falle der Betreuungsbedürftigkeit eines schwerbehinderten gemeinsamen Kindes: - Voraussetzungen der Kinderschutzklausel (1. Alt.); - Voraussetzungen der Ehegattenschutzklausel (2. Alt.); - keine Anwendung der Härteklausel zum Schutz des betreuenden Ehegatten vor etwaigen Nachteilen beim Versorgungsausgleich.

Normenkette:

BGB § 1568 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(166)365a-c
NJW-RR 2001, 1658