Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts
OLG Hamm, Beschluß vom 21.08.1996 - Aktenzeichen 12 UF 368/95
DRsp Nr. 1997/4402
Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts
1. Zu der grundsätzlichen Bedeutung des Umgangsrechts und den Voraussetzungen für eine Ausschluß.2. Der Antrag des (hier: italienischen) Vaters auf Einräumung eines Umgangsrechts mit seinem siebenjährigen Kind (deutscher Staatsangehörigkeit) kann zurückgewiesen werden, wenn der Vater das Kind schon einmal entführt hatte und weitere Tatsachen die begründetet Vermutung zulassen, daß der Vater auch weiterhin als unzuverlässig und unehrlich einzuschätzen ist.3. Des ausdrücklichen Ausspruchs auf Ausschluß des Umgangsrechts bedarf es nicht, wenn dies von der Antragsgegnerin nicht beantragt wurde.