OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.04.2005
9 UF 106/04
Normen:
BGB § 1684 § 1696 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 25.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 100/04

Voraussetzungen für den Ausschluss des Umgangsrechts

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.04.2005 - Aktenzeichen 9 UF 106/04

DRsp Nr. 2005/9213

Voraussetzungen für den Ausschluss des Umgangsrechts

»Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für den Ausschluss des Umgangsrechts.«

Normenkette:

BGB § 1684 § 1696 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I. Aus der seit Juni 2001 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Parteien ist die am 1995 geborene Tochter K. hervorgegangen, welche seit der Trennung der Parteien im Haushalt der Antragstellerin lebt.