OLG Karlsruhe - Beschluß vom 23.09.1998
18 UF 192/98
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)447c-d
FamRZ 1999, 184

Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters nach neuem Recht

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.09.1998 - Aktenzeichen 18 UF 192/98

DRsp Nr. 1999/10348

Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters nach neuem Recht

1. Aufgrund des nunmehr grundsätzlich gegebenen Umgangsrechts auch des nichtehelichen Vaters kann ein solches nur ausgeschlossen werden, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Solche Gründe sind grundsätzlich nicht das geringe Alter des Kindes noch ein sich anbahnendes Vater-Kind-Verhältnis zum neuen Lebensgefährten der Mutter.2. Belastungen des Kindes, namentlich nach längerer Unterbrechung der Kontakte, kann durch Ausgestaltung der Kontakte begegnet werden.

Normenkette:

BGB § 1684 ;
Fundstellen
DRsp I(167)447c-d
FamRZ 1999, 184