A.
Die Beschwerdeführerin ist in insgesamt drei Beschlüssen des Amtsgerichts Merzig zur Betreuerin des Betroffenen bestellt worden. Zuletzt umfasste die beruflich zu führende Betreuung die Aufgabenbereiche Gesundheitsfürsorge, Regelung von Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung und Vermögenssorge.
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