OLG Zweibrücken - Beschluss vom 19.09.2003
6 WF 167/03
Normen:
FGG § 33 ; GG Art. 13 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1592
MDR 2004, 691
Vorinstanzen:
AG Zweibrücken, vom 06.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 89/01
AG Zweibrücken, vom 06.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 251/03

Voraussetzungen für die Anwendung von Gewalt gegen Dritte bei der Vollstreckung einer Kindesherausgabe gem. § 33 FGG

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.09.2003 - Aktenzeichen 6 WF 167/03

DRsp Nr. 2004/4734

Voraussetzungen für die Anwendung von Gewalt gegen Dritte bei der Vollstreckung einer Kindesherausgabe gem. § 33 FGG

»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der Vollstreckung eines Titels auf Herausgabe eines Kindes gemäß § 33 FGG die Wegnahme des Kindes von Dritten, auch unter Anwendung von Gewalt gegen Dritte und Durchsuchung von deren Wohnung, zulässig ist.«

Normenkette:

FGG § 33 ; GG Art. 13 ;

Entscheidungsgründe:

Das zulässige Rechtsmittel des Vaters führt auch in der Sache im Wesentlichen zum Erfolg. Seinen Vollstreckungsanträgen ist in dem aus dem Entscheidungssatz ersichtlichen Umfang stattzugeben.

I.