Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 20.10.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 07.09.2021 (
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit Beschluss vom 08.09.2021 hat das Amtsgericht die 2014 geschlossene Ehe der Beteiligten geschieden. Parallel hat es den Versorgungsausgleich durchgeführt. In Bezug auf das Anrecht des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin hat das Amtsgericht unter Ziffer 2., Absatz 4 wie folgt tenoriert:
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